Obwohl die Machenstiftung die Stiftung im Namen trägt, ist sie keine Stiftung im Sinne des BGB, sondern eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH). Wir haben uns lange mit dem Konstrukt Stiftung beschäftigt und uns schließlich dagegen entschieden, weil uns die jahrhundertealte Form zu unflexibel und endgültig ist. Hinzu kommt die teure und aufwändige Errichtung und Verwaltung (z.B. durch einen Treuhänder).
Stattdessen haben wir das (Stiftungs-)Vermögen einer Kapitalgesellschaft (die GmbH) übergeben, um damit zu operieren. Die Gesellschaft kann ihr Vermögen selbstbestimmt am Kapitalmarkt oder in Social Businesses und andere Purpose-Unternehmungen (Impact Investing) anlegen, bei Bedarf auch verbrauchen — vor allem aber an gemeinnützige Organisationen weitergeben.
Das Element des “Verantwortungseigentums” sorgt dafür, dass die Gesellschaft ein paar Wesenszüge der Stiftung hat, dass nämlich das Geld innerhalb der Entität verbleibt — ohne jedoch die Nachteile der Stiftung.
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